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Private Unfallversicherung
Nicht alle Unfälle von Kindern sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hierzu zählen insbesondere auf Unfälle, die in der Freizeit geschehen. Aber auch diese Unfälle können unter Umständen zu lebenslangen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen. Bei Freizeitunfällen sind Eltern finanziell gänzlich auf sich allein gestellt, denn weder die gesetzliche Unfallversicherung, noch die gesetzliche Rentenversicherung sehen hier Leistungen vor.
Damit die Zukunft der Kinder aber auch in einem Schadensfall in der Freizeit gesichert ist, bieten Versicherungsnehmern private Unfallversicherungen für Kinder an. Diese sind dabei in der Regel mit einer Beitragsrückgewähr gekoppelt, wobei hier eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge gewährleistet wird, zuzüglich einer Gewinnbeteiligung, wobei die Erträge hieraus im Erlebensfall einkommenssteuerpflichtig sind. Dies ist stets garantiert, auch wenn aus der Versicherung bereits eine Leistung erbracht worden ist.
Abgeschlossen werden kann eine derartige private Unfallversicherung für Kinder schon von Geburt an. Die Beitragsrückzahlung und der Versicherungsschutz enden dabei jedoch mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Der Versicherungsschutz einer derartigen Unfallversicherung gilt dabei weltweit und rund um die Uhr. Vereinbart werden können dabei Leistungen wie zum Beispiel eine Leistung für den Fall von Invalidität des Kindes, wie auch Krankenhaustagegeld mit oder ohne Genesungsgeld, sowie eine Todesfallleistung, kosmetische Operationen und Bergungskosten.
Verstirbt der Versicherungsnehmer von dem vereinbarten Ablauf der Laufzeit, so besteht für das versicherte Kind auch weiterhin Versicherungsschutz und eine Leistungsgarantie – und zwar ohne die Zahlung von weiteren Beiträgen. Die Beitragszahlung wird dann von der Versicherung übernommen. Damit ist sichergestellt, dass die zum Vertragsbeginn vereinbarte Rückgewährsumme zuzüglich der Gewinnbeteiligung zum Ablauf der Versicherung ausgezahlt werden kann.
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